AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Mineralölhandel
der Tolls 
Landesprodukte Handelsgesellschaft mbH, Willich (Auszug)

I. Geltungsbereich
Dem Angebot, der Bestellung und dem Vertragsverhältnis liegen ausschließlich diese AGB zugrunde. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne das es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf.

II. Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend, es sei denn sie sind ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden, und für Nachbestellungen unverbindlich. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, es sei denn, dass die Nichtlieferung von uns zu vertreten ist.

III. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, vermengt oder verbunden, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis der Menge der von uns gelieferten Ware zu der nicht in unserem Eigentum stehenden Ware, mit der unsere Ware vermischt, vermengt oder verbunden wurde.
Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaiger Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Ein Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde uns unverzüglich anzuzeigen.
Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, vom Vertrag zurück zu treten, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche gegen Dritte zu verlangen.
Der Unternehmer ist berechtigt, bis auf Widerruf durch uns, die Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle aus dem Verkauf erwachsenden Forderungen in Höhe unserer offenen Forderung einschließlich der Umsatzsteuer ab, unabhängig davon, ob die Ware vermischt, oder unvermischt weiterverkauft worden ist. Ebenso tritt er die Vorbehaltsware betreffende Ansprüche auf Steuerentlastung an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.

IV. Kaufpreis/Zahlung
Der auf dem Lieferschein angegebene Kaufpreis ist bindend. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Skontoabzüge sind ausgeschlossen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug bei Lieferung zur Zahlung fällig.
Mangelhafte oder verspätete Lieferung entbinden nicht von der Verpflichtung zur Zahlung.
In Fällen des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, wegen aller unserer Forderungen Sicherheiten nach unserer Wahl zu verlangen und noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auszuführen bzw. von beiderseits noch nicht voll erfüllten Verträgen zurück zu treten. Unberührt bleibt darüber hinaus, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden.
Ehegatten haften für Brennstofflieferungen an den gemeinsamen Haushalt jeweils als Gesamtschuldner.

V. Lieferung
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Art der Versendung steht in unserem Ermessen. Lieferfristen und Lieferzeitangaben sind unverbindlich. Bei größeren Aufträgen sind wir zu Teillieferungen berechtigt.

VI. Annahmeverzug
Der Kunde kommt in Annahmeverzug, wenn aufgrund der Bereitstellung einer technisch nicht zulässigen, mangelfreien Tankanlage die Befüllung nicht erfolgen kann oder darf. Im Falle des Verzuges können wir die rückständigen Mengen auf Gefahr und Kosten des Kunden sowohl zu geeigneten Lagertanks transportieren als auch Einlagern.

VII. Gewährleistung
Es wird für den Fall, dass eine Nachbesserung wirtschaftlich nicht zumutbar ist, wird die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung vereinbart. Unbeschadet hiervon kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Die Verjährungsfrist beträgt 2 Jahre ab Ablieferung der Ware. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel unverzüglich ab Übergabe der Ware schriftlich anzeigen. Unterlässt der Unternehmer diese Anzeige, erlöschen die Gewährleistungsrechte spätestens 2 Wochen nach seiner Feststellung des Mangels, es sei denn, uns ist Arglist vorzuwerfen. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Wählt der Unternehmer wegen eines Rechts- oder Sachmangels wegen gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu.

VIII. Haftungsbeschränkung
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden sowie bei Ansprüchen des Kunden aus Produkthaftung.
Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobe Fahrlässigkeit vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden sowie bei Verlust des Lebens des Kunden.
Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

IX. Schlussbestimmung
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ist der Kunde Kaufmann ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der Firma Tolls Landesprodukte Handelsgesellschaft mbH in Willich. Das selbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.